Alles was Maskenträger wissen müssen

Geht mit gutem Beispiel voran: Ministerpräsident Daniel Günther mit einem Mund-Nasen-Schutz. Foto: Staatskanzlei
Geht mit gutem Beispiel voran: Ministerpräsident Daniel Günther mit einem Mund-Nasen-Schutz. Foto: Staatskanzlei

Die Landesregierung verordnet den Schleswig-Holsteinern ab Mittwoch nächster Woche eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zum Einkaufen, in Bussen und Bahnen.

Wo muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

 

In Bussen und Bahnen, in Taxen sowie beim Betreten von Geschäften. Dazu gehören auch überdachte Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern. Ob die Tragepflicht auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen bestehen soll, überlegt die Landesregierung derzeit noch.

 

Wie sieht es mit den Schulen aus, sofern sie etwa für Abschlussprüflinge oder später möglicherweise auch für andere Schüler wieder eröffnet werden?

 

An den Schulen muss kein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die Landesregierung begründet das mit den Hygiene- und Abstandsregeln der Schulen. Diese böten ausreichend Schutz vor Ansteckung.

 

Wie müssen die Mund-Nasen-Bedeckungen beschaffen sein?

 

Erlaubt sind aus Stoff genähte Bedeckungen sowie auch Schals oder Tücher. Für alle gilt: Sie müssen Mund und Nase vollständig bedecken. Einen formale Erlass dazu mit Details will die Landesregierung am Donnerstag beschließen.

 

Warum kommt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz?

 

Solche Bedeckungen tragen nach den Worten von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu bei, „dass wir schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können. Es kann helfen, andere Menschen wie beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer in den Geschäften zu schützen“.

 

Müssen auch Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

 

Nur die ganz kleinen nicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

 

Sind weitere Personengruppen ausgenommen?

 

Ja, und zwar Personen, die auf Grund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung dazu nicht in der Lage sind und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen ist das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrpersonal von Taxen.

 

Welche Konsequenzen drohen, wenn jemand gegen die Maskenpflicht verstößt?

 

Bislang ist nach Angaben der Landesregierung kein Bußgeld vorgesehen.

 

Wo kann ich einen Mund-Nase-Schutz kaufen?

 

Mit etwas Glück zum Beispiel in der Apotheke oder bei Änderungsschneidereien. Der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski, rechnet damit, dass die Apotheken zunächst für maximal eine Woche bevorratet seien. Nach einer kurzen Talsohle sei dann mit Nachschub zu rechnen.

 

Weiterlesen: Mundschutzpflicht in SH: Woher Sie jetzt eine Maske bekommen

 

Was sind Alternativen, um einen Mund-Nase-Schutz zu bekommen?

 

Wer es kann, näht selbst eine. Das Internet bietet eine Fülle von Anleitungen. Zum Beispiel unter www.shz.de/maske-selber-naehen. Zahlreiche private Nähgruppen sind in den vergangenen Tagen und Wochen allerorts wie Pilze aus dem Boden gesprossen. Google-Anfragen können einen auf die ein oder andere Spur in räumlicher Nähe bringen. Teilweise vertreiben Nähgruppen oder Schneidereien ihre Stoffmasken auch über Apotheken.

 

Was ist mit medizinischen Schutzmasken?

 

Mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind ausdrücklich nur nicht-medizinische Bedeckungen gemeint. Die knappen medizinischen Masken sollen dem Personal in Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen vorbehalten bleiben, weil dort die Infektionsgefahr erheblich höher ist als in der allgemeinen Öffentlichkeit. Zum Beispiel Apotheken dürfen medizinische Masken deshalb fortan nicht mehr an Otto-Normal-Verbraucher verkaufen.

 

Worin unterscheiden sich medizinische Masken vom Mund-Nasen-Schutz wie er ab dem 29. April für die Öffentlichkeit verordnet wird?

 

Etwa bei Operationen wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) benötigt. Er dient primär dazu zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz.

 

Atemschutzmasken schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Es gibt Masken ohne und mit Ausatemventil. Diese Masken sind in die Schutz-Intensitäten FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt. Die Abkürzung steht für „Filtering Face Piece“.

 

Und worin besteht die Wirkung des nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, wie er fortan von der Bevölkerung verlangt wird?

 

Er bietet nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen „gewissen Schutz“ vor Infektionen mit größeren Tröpfchen. Es funktioniert nur in eine Richtung: Der Träger bewahrt Menschen in seiner Umgebung vor Tröpfchen, die er ausatmet.

 

Vor Tröpfchen in eingeatmeter Luft hingegen schützt der nicht-medizinische Mund-Nasen-Schutz nicht. Wenn alle Menschen jedoch einen solchen Schutz tragen, ergibt sich unterm Strich: Meine Bedeckung schützt dich, deine Bedeckung schützt mich.

 

Zudem soll ein derartiger Mund-Nase-Schutz verhindern, dass man sich mit möglicherweise kontaminierten Händen an die Schleimhäute von Mund oder Nase fasst.

 

Praktische Hinweise: So funktioniert der Gebrauch

 

• Beim Anziehen einer Maske darauf achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten deshalb vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

 

• Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

 

• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

 

• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ausgetauscht werden.

 

• Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte die Außenseite deshalb möglichst nicht berührt werden.

 

• Nach Absetzen der Maske die Hände mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife waschen.

 

• Die Maske nach dem Abnehmen in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahren oder sofort waschen. Nur über möglichst kurze Zeit aufbewahren, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

 

• Masken nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad in der Maschine waschen und anschließend vollständig trocknen.

 

• Trotz Tragens einer Maske mindestens anderthalb Meter Abstand von der nächsten Person halten, regelmäßig die Hände waschen und die Nieß- und Hustenetikette beachten.

 

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und gesundheitliche Aufklärung

Wo muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

In Bussen und Bahnen, in Taxen sowie beim Betreten von Geschäften. Dazu gehören auch überdachte Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern. Ob die Tragepflicht auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen bestehen soll, überlegt die Landesregierung derzeit noch.

Wie sieht es mit den Schulen aus, sofern sie etwa für Abschlussprüflinge oder später möglicherweise auch für andere Schüler wiedereröffnet werden?

An den Schulen muss kein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die Landesregierung begründet das mit den Hygiene- und Abstandsregeln der Schulen. Diese böten ausreichend Schutz vor Ansteckung.

Wie müssen die Mund-Nasen-Bedeckungen beschaffen sein?

Erlaubt sind aus Stoff genähte Bedeckungen sowie auch Schals oder Tücher. Für alle gilt: Sie müssen Mund und Nase vollständig bedecken. Einen formale Erlass dazu mit Details will die Landesregierung am Donnerstag beschließen.

Warum kommt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz?

Solche Bedeckungen tragen nach den Worten von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu bei, „dass wir schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können. Es kann helfen, andere Menschen wie beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer in den Geschäften zu schützen“.

Müssen auch Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Nur die ganz kleinen nicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Sind weitere Personengruppen ausgenommen?

Ja, und zwar Personen, die auf Grund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung dazu nicht in der Lage sind und dies  durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen ist das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrpersonal von Taxen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn jemand gegen die Maskenpflicht verstößt?

Bislang ist nach Angaben der Landesregierung kein Bußgeld vorgesehen.

Wo kann ich einen Mund-Nase-Schutz kaufen?

Mit etwas Glück zum Beispiel in der Apotheke oder bei Änderungsschneidereien. Der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski, rechnet damit, dass die Apotheken zunächst für maximal eine Woche bevorratet seien. Nach einer kurzen Talsohle sei dann mit Nachschub zu rechnen.

Weiterlesen: Mundschutzpflicht in SH: Woher Sie jetzt eine Maske bekommen

Was sind Alternativen, um einen Mund-Nase-Schutz zu bekommen?

Wer es kann, näht selbst eine. Das Internet bietet eine Fülle von Anleitungen. Zum Beispiel unter www.shz.de/maske-selber-naehen. Zahlreiche private Nähgruppen sind in den vergangenen Tagen und Wochen allerorts wie Pilze aus dem Boden gesprossen. Google-Anfragen können einen auf die ein oder andere Spur in räumlicher Nähe bringen. Teilweise vertreiben Nähgruppen oder Schneidereien ihre Stoffmasken auch über Apotheken. 

Was ist mit medizinischen Schutzmasken?

Mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind ausdrücklich nur nicht-medizinische Bedeckungen gemeint. Die knappen medizinischen Masken sollen dem Personal in Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und  Pflegeheimen vorbehalten bleiben, weil dort die Infektionsgefahr erheblich höher ist als in der allgemeinen Öffentlichkeit. Zum Beispiel Apotheken dürfen medizinische Masken deshalb fortan nicht mehr an Otto-Normal-Verbraucher verkaufen.   

Worin unterscheiden sich medizinische Masken vom Mund-Nasen-Schutz wie er ab dem 29. April für die Öffentlichkeit verordnet wird?

Etwa bei Operationen wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) benötigt. Er dient primär dazu zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz.

Atemschutzmasken schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Es gibt Masken ohne und mit Ausatemventil. Diese Masken sind in die Schutz-Intensitäten FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt. Die Abkürzung steht für „Filtering Face Piece“.

Und worin besteht die Wirkung des nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, wie er fortan von der Bevölkerung verlangt wird?

Er bietet nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen „gewissen Schutz“ vor Infektionen mit größeren Tröpfchen. Es funktioniert nur in eine Richtung: Der Träger bewahrt Menschen in seiner Umgebung vor Tröpfchen, die er ausatmet.

Vor Tröpfchen in eingeatmeter Luft hingegen schützt der nicht-medizinische Mund-Nasen-Schutz nicht. Wenn alle Menschen jedoch einen solchen Schutz tragen, ergibt sich unterm Strich: Meine Bedeckung schützt dich, deine Bedeckung schützt mich.

Zudem soll ein derartiger Mund-Nase-Schutz verhindern, dass man sich mit möglicherweise kontaminierten Händen an die Schleimhäute von Mund oder Nase fasst.

Praktische Hinweise: So funktioniert der Gebrauch

• Beim Anziehen einer Maske darauf  achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten deshalb vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

• Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ausgetauscht werden.

• Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte die Außenseite deshalb möglichst nicht berührt werden.

• Nach Absetzen der Maske die Hände mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife waschen.

• Die Maske nach dem Abnehmen in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahren oder sofort waschen. Nur über möglichst kurze Zeit aufbewahren, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

• Masken nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad in der Maschine waschen und anschließend vollständig trocknen.

• Trotz Tragens einer Maske mindestens anderthalb Meter Abstand von der nächsten Person halten, regelmäßig die Hände waschen und die Nieß- und Hustenetikette beachten.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und gesundheitliche Aufklärung

– Quelle: https://www.shz.de/28107147 ©2020

Wo muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

In Bussen und Bahnen, in Taxen sowie beim Betreten von Geschäften. Dazu gehören auch überdachte Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern. Ob die Tragepflicht auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen bestehen soll, überlegt die Landesregierung derzeit noch.

Wie sieht es mit den Schulen aus, sofern sie etwa für Abschlussprüflinge oder später möglicherweise auch für andere Schüler wiedereröffnet werden?

An den Schulen muss kein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die Landesregierung begründet das mit den Hygiene- und Abstandsregeln der Schulen. Diese böten ausreichend Schutz vor Ansteckung.

Wie müssen die Mund-Nasen-Bedeckungen beschaffen sein?

Erlaubt sind aus Stoff genähte Bedeckungen sowie auch Schals oder Tücher. Für alle gilt: Sie müssen Mund und Nase vollständig bedecken. Einen formale Erlass dazu mit Details will die Landesregierung am Donnerstag beschließen.

Warum kommt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz?

Solche Bedeckungen tragen nach den Worten von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu bei, „dass wir schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können. Es kann helfen, andere Menschen wie beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer in den Geschäften zu schützen“.

Müssen auch Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Nur die ganz kleinen nicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Sind weitere Personengruppen ausgenommen?

Ja, und zwar Personen, die auf Grund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung dazu nicht in der Lage sind und dies  durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen ist das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrpersonal von Taxen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn jemand gegen die Maskenpflicht verstößt?

Bislang ist nach Angaben der Landesregierung kein Bußgeld vorgesehen.

Wo kann ich einen Mund-Nase-Schutz kaufen?

Mit etwas Glück zum Beispiel in der Apotheke oder bei Änderungsschneidereien. Der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski, rechnet damit, dass die Apotheken zunächst für maximal eine Woche bevorratet seien. Nach einer kurzen Talsohle sei dann mit Nachschub zu rechnen.

Weiterlesen: Mundschutzpflicht in SH: Woher Sie jetzt eine Maske bekommen

Was sind Alternativen, um einen Mund-Nase-Schutz zu bekommen?

Wer es kann, näht selbst eine. Das Internet bietet eine Fülle von Anleitungen. Zum Beispiel unter www.shz.de/maske-selber-naehen. Zahlreiche private Nähgruppen sind in den vergangenen Tagen und Wochen allerorts wie Pilze aus dem Boden gesprossen. Google-Anfragen können einen auf die ein oder andere Spur in räumlicher Nähe bringen. Teilweise vertreiben Nähgruppen oder Schneidereien ihre Stoffmasken auch über Apotheken. 

Was ist mit medizinischen Schutzmasken?

Mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind ausdrücklich nur nicht-medizinische Bedeckungen gemeint. Die knappen medizinischen Masken sollen dem Personal in Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und  Pflegeheimen vorbehalten bleiben, weil dort die Infektionsgefahr erheblich höher ist als in der allgemeinen Öffentlichkeit. Zum Beispiel Apotheken dürfen medizinische Masken deshalb fortan nicht mehr an Otto-Normal-Verbraucher verkaufen.   

Worin unterscheiden sich medizinische Masken vom Mund-Nasen-Schutz wie er ab dem 29. April für die Öffentlichkeit verordnet wird?

Etwa bei Operationen wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) benötigt. Er dient primär dazu zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz.

Atemschutzmasken schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Es gibt Masken ohne und mit Ausatemventil. Diese Masken sind in die Schutz-Intensitäten FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt. Die Abkürzung steht für „Filtering Face Piece“.

Und worin besteht die Wirkung des nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, wie er fortan von der Bevölkerung verlangt wird?

Er bietet nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen „gewissen Schutz“ vor Infektionen mit größeren Tröpfchen. Es funktioniert nur in eine Richtung: Der Träger bewahrt Menschen in seiner Umgebung vor Tröpfchen, die er ausatmet.

Vor Tröpfchen in eingeatmeter Luft hingegen schützt der nicht-medizinische Mund-Nasen-Schutz nicht. Wenn alle Menschen jedoch einen solchen Schutz tragen, ergibt sich unterm Strich: Meine Bedeckung schützt dich, deine Bedeckung schützt mich.

Zudem soll ein derartiger Mund-Nase-Schutz verhindern, dass man sich mit möglicherweise kontaminierten Händen an die Schleimhäute von Mund oder Nase fasst.

Praktische Hinweise: So funktioniert der Gebrauch

• Beim Anziehen einer Maske darauf  achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten deshalb vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

• Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ausgetauscht werden.

• Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte die Außenseite deshalb möglichst nicht berührt werden.

• Nach Absetzen der Maske die Hände mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife waschen.

• Die Maske nach dem Abnehmen in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahren oder sofort waschen. Nur über möglichst kurze Zeit aufbewahren, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

• Masken nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad in der Maschine waschen und anschließend vollständig trocknen.

• Trotz Tragens einer Maske mindestens anderthalb Meter Abstand von der nächsten Person halten, regelmäßig die Hände waschen und die Nieß- und Hustenetikette beachten.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und gesundheitliche Aufklärung

– Quelle: https://www.shz.de/28107147 ©2020

Schenefeld, 26.04.2020

Quelle: sh:z vom 23.04.2020

Bericht: Frank Jung

Bild: Staatzkanzlei