Informationen und Angebote der Verwaltung


Das Amt Schenefeld bietet für die Gemeinde Schenefeld Angebote der Verwaltung an. 

Daher haben wir diesen Service zum Amt verlinkt.

Wenn Sie also Dienstleistungen suchen, dann schauen Sie auf die Website unseres Amtes.


Aktuelle Anordnungen / Bekanntmachungen

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Anordnung über das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Schenefeld
Das ohnehin vom 02. Januar bis zum 30. Dezember bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II wird für folgende Bereiche der Gemeinde Schenefeld erweitert:
Holstenstraße Hausnummer 30 bis 54 und 21 bis 31
Bahnhofstraße Hausnummer 1 bis 11 und Kirche bis 10
Pöschendorfer Straße Hausnummer 5 bis 7 und 2 – 12
Marktstraße Hausnummer 1 bis 3 und 2 bis 4
Am Markt Hausnummer 1, 3, 5 und 8
Zum Park Hausnummer 1 und 3.

Am 31. Dezember und 01. Januar dürfen sämtliche pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in den obengenannten Bereichen nicht verwendet / abgebrannt werden.
AnordnungAbbrennverbotSchenefeld2021.pdf
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