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Satzung über die Gebühren für den Kindergarten der
Gemeinde Schenefeld

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein und des § 25 Kindertagesstättengesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Schenefeld vom 11. November 2002 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Gebühren

1.  Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens der Gemeinde Schenefeld betragen monatlich:
a.  Vormittagsbesuch   95,-- €
b.  Zusatzgebühr 7.30 Uhr - 8.00 Uhr 11,-- €
c.  Zusatzgebühr 12.00 Uhr - 12.30 Uhr 11,-- €
d.  Nachmittagsbesuch   95,-- €
Besuchen mindestens 4 Geschwisterkinder gleichzeitig den Kindergarten, so wird für ab dem 4. Kind keine Gebühr erhoben.
2.  Für den Besuch der Eltern-Kind-Gruppe wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 14,-- € erhoben.
3.  Das Amt Schenefeld ist für die Gemeinde Schenefeld zur Vergabe der Plätze und für die Erhebung der Gebühren berechtigt, Namen, Anschrift und Kontoverbindung des Erziehungsberechtigten oder der Person, auf dessen Antrag das Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen worden ist, sowie das Geburtsdatum der angemeldeten Kinder gem. Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben und in einer Überweisungs- sowie einer Kindergartendatei zu speichern.

§ 2 Zahlung der Gebühren

1.  Die Gebühren für die Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes sind bis zum 05. eines Monats auf ein Konto der Amtskasse Schenefeld einzuzahlen.
2.  Auch wenn ein Kind fehlt, werden zur Aufrechterhaltung des Platzanspruches die Gebühren erhoben. Ein Gebührenrückstand von drei Monaten berechtigt den Bürgermeister zum Ausschluss des Kindes aus dem Kindergarten.
3.  Die Gebühren sind auch für Zeiten, in denen der Kindergarten wegen Ferien geschlossen ist, in voller Höhe zu entrichten.

§ 3 Gebührenschuldner

Die Erziehungsberechtigten oder die Person, auf deren Antrag das Kind in den Kindergarten aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.

§ 4  In-Kraft-Treten der Satzung

Die Satzung über die Gebühren für den Kindergarten der Gemeinde Schenefeld tritt am 01. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für den Kindergarten der Gemeinde Schenefeld vom 11. März 2002 außer Kraft.

Die vorstehende Satzung ist auszufertigen und bekannt zu machen.


Schenefeld, den 11. November 2002
     
Hans-Heinrich Barnick           
Bürgermeister