Termine
Veranstaltungskalender Gemeinden und Vereine aus der Region
Monatliche Veranstaltungen 2011/2012
Das Amt Schenefeld hat den Veranstaltungskalender aus der Region übernommen.
Protokolle
- Protokoll Sozialausschuss vom 09. Mai 2012
- Protokoll Kultur- und Sportausschuss vom 08. Mai 2012
- Protokoll Werkausschuss vom 07. Mai 2012
- Protokoll der GV vom 16. April 2012
- Protokoll Straßen- und Wegeausschuß vom 19. März 2012
- Protokoll der GV vom 13. März 2012
- Protokoll Werkausschuss vom 05. März 2012
- Protokoll der GV vom 13. Februar 2012
- Protokoll Kultur- und Sportausschuss vom 07.02.2012
- Protokoll der GV vom 12. Dezember 2011
- Protokoll Werkausschuss vom 26. November 2011
- Protokoll der GV vom 14. November 2011
- Protokoll Sportausschusses vom 25.Oktober 2011
- Protokoll der GV vom 10. Oktober 2011
- Protokoll des KiGa-Ausschuss vom 05.Oktober 2011
- Protokoll der GV vom 12. September 2011
- Protokoll der GV vom 11. Juli 2011
- Protokoll der GV vom 20.06.2011
- Protokoll der GV vom 09.05.2011
- Protokoll der GV vom 11.04.2011
- Protokoll der GV vom 14. 03 2011
- Protokoll der GV vom 14.02 2011
- Protokoll der Bürgerversammlung vom 07.02.2011

- Schenefeld/Mittelholstein
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- Satzungen und Ordnungen
- »
- Kindergartenordnung
Kindergartenordnung
für den Kindergarten der Gemeinde Schenefeld
1. Aufnahmebedingungen
1. Aufgenommen werden in den Kindergarten alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr
(Beginn des Rechtsanspruchs) an, bis zum Beginn der Schulpflicht. Beim Bestehen einer
Familiengruppe können auch jüngere Kinder (maximal 4 Kinder) aufgenommen werden. Den
Aufnahmeanträgen kann nur insofern entsprochen werden, als Plätze im Kindergarten frei
sind. Anträge, die nicht berücksichtigt werden können, werden auf die Warteliste gesetzt.
Von der Warteliste werden die Kinder in der Reihenfolge des Rechtsanspruches berücksich-
tigt.
2. Die Aufnahme erfolgt nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages durch einen Erzie-
hungsberechtigten.
2. Gesundheitsvorschriften
Bei allen Neuaufnahmen ist von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest vorzulegen,
welche Schutzimpfungen vorgenommen worden sind und welche Infektionskrankheiten bereits
bestanden haben sowie, daß das Kind frei von ansteckenden Krankheiten und haut- und kopf-
rein ist. Treten beim Kind oder in der Familie des Kindes ansteckende oder übertragbare
Krankheiten auf, so darf das kranke, bei Ansteckungsgefahr auch das gesunde Kind, den Kin-
dergarten nicht besuchen, solange die Möglichkeit einer Übertragung der Krankheit besteht. In
allen Fällen ist die Leiterin verpflichtet, Infektionskrankheiten und Unfälle unverzüglich der
Amtsverwaltung (Hauptamt) zu melden. Bei auftretenden Epidemien muß der Kindergarten für
eine vom Gesundheitsamt zu bestimmende Zeit geschlossen werden.
3.Zusammenarbeit mit den Erziehungskräften
Die Leiterin des Kindergartens legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsbe-
rechtigten der Kinder. Die Eltern werden gebeten, alle ihre Kinder betreffenden Fragen vertrau-
ensvoll mit den zuständigen Gruppenleiterinnen zu besprechen. Es wird empfohlen, für ein sol-
ches Gespräch mit der Gruppenleiterin einen Termin abzusprechen, damit die pädagogische
Gruppenarbeit nicht gestört wird. Die Eltern werden gebeten, die für sie vorgesehenen Veran-
staltungen zu besuchen. Sie sollten in ihrem Interesse die Mitteilungen am „Schwarzen Brett"
regelmäßig lesen und beachten.
4.Öffnungszeiten
1.Der Kindergarten ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags - freitags Frühdienst (gesonderte Anmeldung ist erforderlich) 07.30 Uhr
Regelzeit vormittags 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Spätdienst (gesonderte Anmeldung ist erforderlich) bis 12.30 Uhr
Regelzeit nachmittags 13.30 Uhr -17.30 Uhr
2.Um die Gruppenarbeit nicht zu stören, sind die Kinder, die vormittags den Frühdienst nicht in
Anspruch nehmen, bis spätestens 08.30 Uhr und nachmittags bis spätestens 14.00 Uhr in
den Kindergarten zu bringen.
3. Während der Sommerferien bleibt der Kindergarten 3 Wochen geschlossen. Die weiteren
Ferientermine werden den Eltern rechtzeitig bekanntgegeben.
5. Verpflegung der Kinder
Die Kinder erhalten täglich zu ihrem mitgebrachten Frühstück Milch, Kakao oder Tee. Es wird
gebeten, den Kindern zum Frühstück Obst und Brot mitzugeben; Süßigkeiten sollten nicht mit-
gebracht werden.
6.Gebühren
Die Höhe der monatlichen Gebühren für den Besuch des Kindergartens in den Regelzeiten,
sowie die Zusatzgebühren für den Früh- und/bzw. Spätdienst werden von der Gemeindever-
tretung der Gemeinde Schenefeld durch den Erlaß einer Gebührensatzung geregelt.
7.Abmeldung der Kinder
Die Abmeldungen sind von den Erziehungsberechtigten mit 14tägiger Frist zum Monatsende
schriftlich der Leiterin des Kindergartens zu übersenden.
Kinder, die schulpflichtig werden, beenden den Kindergartenbesuch mit Ablauf des Monats Juli.
Eine Abmeldung nach dem 31. März ist nicht mehr möglich, es sei denn, daß ein Wohnungs-
wechsel in eine Gemeinde außerhalb des Einzugsbereichs des Kindergartens der Gemeinde
Schenefeld nachgewiesen werden kann.
Eine Abmeldung zu Beginn der Sommerferien und eine Neuanmeldung nach den Sommerferi-
en ist nicht möglich.
8.Hinweise für den Besuch des Kindergartens
Da sich die einzelnen Gruppen an vielen Tagen auch im Freien aufhalten, benötigen die Kinder
zweckmäßige, dem Wetter angepaßte Kleindung. Gummistiefel müssen in den Räumen aus-
gezogen werden. Den Kindern sind aus diesem Grunde Hausschuhe oder ähnliches mitzuge-
ben.
9.Bringen und Abholen der Kinder
Die Kinder sollten (möglichst nicht mittels eines Kraftfahrzeuges) in den Kindergarten gebracht,
bei der Gruppenleiterin abgegeben und wieder abgeholt werden.
Soll ein Kind allein nach Hause gehen oder von einer anderen Person abgeholt werden, ist da-
zu die schriftliche Bestätigung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
10.Elternbeirat
1. Im September eines jeden Jahres wählen die Gruppen 2 Vertreterinnen / Vertreter. Diese
bilden den Elternbeirat, der aus seiner Mitte eine / einen Vorsitzende / Vorsitzenden wählt.
2. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Fragen und Probleme aus der täglichen Betreuung der
Kinder an die Leiterin oder an den Bürgermeister der Gemeinde Schenefeld heranzutragen.
11. Haftung
Die Kinder sind für die Zeit des Kindergartenbesuchs gegen Unfälle bei der Unfallkasse
Schleswig-Holstein und gegen Haftpflichtschäden beim Kommunalen Schadenausgleich versi-
chert. Unfälle sowie Schäden sind unverzüglich der Leiterin des Kindergartens anzuzeigen.
12. Aufsicht
1. Der Kindergarten ist eine Einrichtung der Gemeinde Schenefeld, die durch den Bürgermei-
ster vertreten wird.
2. Beschwerden und Anträge, außer An- und Abmeldungen, können entweder der Leiterin des
Kindergartens oder dem Hauptamt der Amtsverwaltung Schenefeld mitgeteilt werden.
13. Inkrafttreten
Die Kindergartenordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2000 in Kraft. Damit tritt die Kinder-
gartenordnung vom 21. Juli 1997 außer Kraft.
Schenefeld, den 13. Dezember 1999
Gemeinde Schenefeld
Der Bürgermeister







