Einen guten Rutsch - aber bitte ohne Feuerwerk!

Striktes Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Ortskern - auch zukünftig
Striktes Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Ortskern - auch zukünftig

Der Böllerverkauf ist in diesem Jahr zwar untersagt worden, trotzdem sorgt die Gemeinde Schenefeld vor: Im Ortskern rund um die Kirche hat die Gemeinde für Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern erlassen.

Dass dort weder Raketen noch Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen, geht auf die wilde Knallerei im vergangenen Jahr zurück. Im Bereich rund um die Kirche wurde eine Vielzahl von Feuerwerkskörpern abgebrannt, auch gezielte und gefährliche Raketenschüsse auf das Kirchendach wurden gemeldet. 

Um solche Vorfälle zu verhindern, hat die Gemeindevertretung zum Schutze der Kirche und der Häuser mit Weichbedachung im Ortskern ein Abbrennverbot für einzelne Teile der Ortsmitte veranlasst.

In allen anderen Bereichen der Gemeinde Schenefeld gilt, dass Raketen innerhalb eines Schutzabstandes von 200 Metern von Gebäuden mit weicher Bedachung nicht abgebrannt werden dürfen. Und im Abstand von 50 Metern von diesen Gebäuden sind keine Knallkörper erlaubt.

Wer gegen die Anordnungen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.

 

Am 31. Dezember und 01. Januar (auch in den folgenden Jahren) dürfen sämtliche pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II in den folgenden Bereichen nicht verwendet / abgebrannt werden: 

Die so genannte Allgemeinverfügung gilt für die Holstenstraße (Hausnummer 30 bis 54 sowie 21 bis 31), Bahnhofstraße (1 bis 11 und Kirche bis 10), Pöschendorfer Straße (5 bis 7 sowie 2 bis 12), Marktstraße (1 bis 3 sowie 2 bis 4), Am Markt (1, 3, 5 und 8) sowie Zum Park (1 und 3).

 

Quelle: Bekanntmachung des Amtes Schenefeld Nr. 262/2020 und Artikel und

sh:z vom 29.Dezember 2020

Text: Joachim Möller


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Anordnung Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Schenefeld
2020-12-02_AnordnungAbbrennverbotSchenef
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